500 Euro pro Kind ab 2027: Was Eltern über das neue Zukunftsdepot wissen müssen
Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein neues Zukunftsdepot für Kinder geeinigt. Ab 2027 sollen Neugeborene einmalig 500 Euro vom Staat erhalten. Zusätzlich können Eltern, Großeltern und andere Angehörige steuerbegünstigt Geld für Kinder anlegen. Das Zukunftsdepot soll am 1. Juli 2027 starten.
Doch wer bekommt die 500 Euro, wie funktioniert das Zukunftsdepot und müssen Eltern einen Antrag stellen? Wir haben die bisher bekannten Informationen zusammengefasst.
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Wer bekommt die 500 Euro vom Staat? |
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Der staatliche Startbonus ist für Kinder vorgesehen, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden. Für ältere Kinder gibt es nach den bisherigen Plänen keinen staatlichen Startbonus. Sie sollen aber ebenfalls ein steuerbegünstigtes Zukunftsdepot nutzen können. |
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Wie viel Geld gibt es? |
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Der Staat soll einmalig 500 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind einzahlen. Es handelt sich nicht um eine monatliche Leistung und auch nicht um eine direkte Auszahlung an die Eltern. Das Geld wird in einem Depot am Kapitalmarkt veranlagt. |
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Können Eltern zusätzlich Geld einzahlen? |
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Ja. Pro Kind sollen jährlich bis zu 5.000 Euro in das Zukunftsdepot eingezahlt werden können. Neben den Eltern können sich auch Großeltern, andere Verwandte und Freunde am Vermögensaufbau beteiligen. |
| Wann kann das Kind über das Geld verfügen? |
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Ab dem 18. Geburtstag soll das angesparte Vermögen steuerfrei entnommen werden können. Das Geld könnte beispielsweise für eine Ausbildung, den Führerschein oder die erste eigene Wohnung verwendet werden. Wie viel tatsächlich zur Verfügung steht, hängt von der Entwicklung der Veranlagung ab. Gewinne sind nicht garantiert. |
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Gibt es die 500 Euro wirklich für jedes Neugeborene? |
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Nicht uneingeschränkt. Nach den am 19. Oktober bekannt gewordenen Plänen soll der Startbonus an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden: Bis zur Volljährigkeit müssen 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden. Anspruchsberechtigt sollen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie rechtlich gleichgestellte Personen sein, darunter EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie Asylberechtigte. Die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen stehen noch aus. |
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Können auch Eltern älterer Kinder ein Zukunftsdepot eröffnen? |
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Ja. Das Zukunftsdepot soll grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich sein. Der staatliche Startbonus von 500 Euro ist allerdings nur für Kinder vorgesehen, die ab 2027 geboren werden. Für ältere Kinder bleibt die Möglichkeit, privat Geld steuerbegünstigt anzulegen. |
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Wo wird das Geld angelegt? |
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Nach den bisherigen Plänen sollen Eltern zwischen regulierten Investmentfonds und dem staatlichen Bundesschatz wählen können. Besonders riskante Finanzprodukte sollen ausgeschlossen sein. Bei einer Veranlagung in Fonds sind dennoch Wertschwankungen und Verluste möglich. |
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Muss ich das Zukunftsdepot beantragen? |
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Wie die Eröffnung genau funktioniert und welche Unterlagen Eltern benötigen werden, ist noch nicht endgültig festgelegt. Vorgesehen ist, dass Zukunftsdepots über teilnehmende Banken eingerichtet werden können. Die technische Umsetzung muss noch mit der Finanzwirtschaft abgestimmt werden. Eltern können derzeit noch keinen Antrag auf den staatlichen Startbonus stellen.
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Wie geht es jetzt konkret weiter? |
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Die Bundesregierung hat sich am 17. Oktober 2026 politisch auf das Zukunftsdepot geeinigt und am 20. Oktober weitere Details präsentiert. Als nächste Schritte sind vorgesehen:
Derzeit handelt es sich um ein angekündigtes Vorhaben, nicht um eine bereits geltende Förderung. |
Was sagt der Katholische Familienverband zum Zukunftsdepot?
Der Katholische Familienverband begrüßt die Idee, Kindern einen finanziellen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen. Gleichzeitig fordert er, dass das Zukunftsdepot nicht auf Kosten bestehender Familienleistungen finanziert wird.
„Gerade in Zeiten hoher Inflation wäre die Valorisierung der Familienleistungen wichtiger denn je“, betont Präsident Peter Mender.
Besonders wichtig sei die Wiederaufnahme der bis 2028 ausgesetzten Valorisierung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Denn davon würden alle Kinder profitieren – unabhängig von ihrem Geburtsjahr und davon, ob ihre Eltern Geld für eine zusätzliche Veranlagung aufbringen können.
Auch die langfristige Finanzierung des Zukunftsdepots müsse gesichert werden. Derzeit sind für den staatlichen Startbonus rund 40 Millionen Euro jährlich für 2027 und 2028 vorgesehen. Der Familienverband fordert eine dauerhafte Absicherung, damit das Zukunftsdepot nicht auf zwei Geburtsjahrgänge beschränkt bleibt.
„Familien brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit“, unterstreicht Mender.
